VOLLZUG
NATURSCHUTZ

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Die Konkretisierung der Naturschutzgesetzgebung erfolgt in der Regel durch kantonale Schutzverordnungen oder Bewirtschaftungsverträge. Bei der Erarbeitung von Schutzverordnungen beteiligt sich Pluspunkt an der Ausscheidung von Naturschutzgebieten und führt konstruktive Gespräche mit Bewirtschaftern und Grundeigentümern. Wir konzipieren Vernetzungsprojekte, beraten Landwirte in Naturschutzfragen und erarbeiten Bewirtschaftungsverträge.



Referenzprojekte
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