VOLLZUG
NATURSCHUTZ

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Die Konkretisierung der Naturschutzgesetzgebung erfolgt in der Regel durch kantonale Schutzverordnungen oder Bewirtschaftungsverträge. Bei der Erarbeitung von Schutzverordnungen beteiligt sich Pluspunkt an der Ausscheidung von Naturschutzgebieten und führt konstruktive Gespräche mit Bewirtschaftern und Grundeigentümern. Wir konzipieren Vernetzungsprojekte, beraten Landwirte in Naturschutzfragen und erarbeiten Bewirtschaftungsverträge.



Referenzprojekte
SVO TURBENTHAL

Ausführung: 2007-2012


In der Gemeinde Turbenthal wurden zwei Landumlegungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Schutzverordnung (SVO) von 1983 vollständig überarbeitet und den heutigen Bedürfnissen angepasst. So erhielten die Riedwiesen genügend breite Nährstoff-Pufferzonen und es wurden neue Gebiete aufgenommen. pluspunkt klärte die fachlichen Ansprüche ab, verhandelte in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Naturschutz den Entwurf der Schutzverordnung mit Eigentümern und Bewirtschaftern und erzeugte die planlichen Grundlagen im GIS.


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Hangried Ruppen mit angrenzender Landwirtschaftsfläche

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