VOLLZUG
NATURSCHUTZ

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Die Konkretisierung der Naturschutzgesetzgebung erfolgt in der Regel durch kantonale Schutzverordnungen oder Bewirtschaftungsverträge. Bei der Erarbeitung von Schutzverordnungen beteiligt sich Pluspunkt an der Ausscheidung von Naturschutzgebieten und führt konstruktive Gespräche mit Bewirtschaftern und Grundeigentümern. Wir konzipieren Vernetzungsprojekte, beraten Landwirte in Naturschutzfragen und erarbeiten Bewirtschaftungsverträge.



Referenzprojekte
PUFFERZONEN

Ausführung: seit 2009


Zahlreiche Schutzverordnungen (SVO) des Kt. Zürich bedürfen einer Anpassung. Aufgrund des grossen Aufwands, den eine Überarbeitung mit sich bringt, hat der Kanton entschieden, in einer Übergangsphase besonders dringliche Schutzanliegen in einem beschleunigten Verfahren umzusetzen. Hierzu gehören die Ausscheidung von Pufferzonen rund um Feuchtgebiete sowie die Unterschutzstellung von Inventarobjekten. Als Vollzugsmittel setzt der Kanton auf Bewirtschaftungsverträge. Pluspunkt hat den Auftrag in verschiedenen Gemeinden den Pufferzonenbedarf gemäss Pufferzonenschlüssel des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, 1997) abzuklären und danach die Verträge mit den Betroffenen Landwirten und Eigentümern auszuarbeiten.

Die bisher bearbeitete Gemeinden umfassen Stäfa, Hombrechtikon, Küsnacht, Zumikon, Zollikon, Wald, Bäretswil, Sternenberg, Bauma, Hütten, Langnau am Albis, Dietlikon, Niederhasli, Kloten, Regensberg, Dielsdorf und Dietikon.


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Riedwiese beim Lützelsee mit angrenzender extensiv genutzter Landwirtschaftsfläche


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